KAB Diözesanverband Osnabrück
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

KAB Diözesanverband Osnabrück

KAB: EU-Regeln zum Mindestlohn müssen Armut berücksichtigen


KAB Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann
Als dringend notwendigen Schritt für gerechte Löhne in Europa bezeichnet die KAB Deutschlands die Pläne von EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit, allgemeine Kriterien bei der Findung einer Mindestlohn-Höhe in den jeweiligen Mitgliedsstaaten aufzustellen.

„In Europa muss der Mindestlohn vor Armut schützen“

Der katholische Sozialverband sieht in der zweiten Phase der Konsultation die große Chance, Mindestlöhne in Europa auch nachhaltig armutsfest zu gestalten. „Es nützt nichts, wenn Lohnuntergrenzen eingeführt werden, aber diese Löhne den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu keinem menschenwürdigen Auskommen trotz Vollzeitarbeit verhelfen“, erklärt Andrea Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB Deutschlands. Die KAB setzt sich dafür ein, dass die Höhe des Mindestlohns existenzsichernd ist und im Alter vor Armut schützt. Deshalb fordert der Verband, dass sich die Höhe der Lohnuntergrenze an der Armutsdefinition der Europäischen Union orientieren muss. Für Deutschland fordert der Verband 13,69 Euro pro Stunde.

Dumpinglöhne und der ausufernde Niedriglohnbereich in Europa hätten nach Ansicht des Sozialverbandes nicht nur zu enormen Wettbewerbsverzerrungen, sondern auch zu steigender Armut geführt. „Dies wird besonders deutlich in der deutschen Fleischindustrie, die durch Sub-Unternehmern den Mindestlohn unterläuft und sich so im europäischen Markt Vorteile auf Kosten der Arbeitnehmer geschaffen hat“, so die KAB.

Deutschland muss Mindestlohn drastisch anheben

Das EU-Kriterium, dass der Mindestlohn bei 60 Prozent des Median-Einkommen des jeweiligen Landes liegen muss, würde für Deutschland bedeuten, dass die Lohnuntergrenze auf über zwölf Euro steigen müsste. „Ein reiches Land wie Deutschland muss endlich Vorreiter für gerechte Löhne werden“, fordert der KAB-Bundesvorsitzende.

Quelle: www.kab.de

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