KAB-Präses: Ohrfeige für Amazon-Tochter wegen Sonntagsarbeit
„Erneut hat Gericht den Schutz des arbeitsfreien Sonntags höher gestellt, als fadenscheinige Wirtschaftsinteressen der Amazon-Tochter“, erklärt Bundespräses Stefan-B. Eirich.
KAB Bundespräses Stefan-B. Eirich
Die KAB begrüßt daher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das am Mittwochabend klargestellt hat, dass die durchs Unternehmen selbst herbeigeführte Sondersituationen laut Arbeitsschutzgesetz nicht für Sonntagsarbeit genutzt werden darf.
Die Amazon-Tochter hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf um Genehmigung für den Einsatz von 800 Personen im Logistikzentrum Rheinberg an zwei Adventssonntagen angesucht. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass ihm ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Zuvor hatte das Unternehmen damit geworben, mit dem Expressversand die Auslieferung der Bestellungen am gleichen Tag zu ermöglichen. Dagegen hatte die Gewerkschaft verdi, Mitglied in der Allianz für den freien Sonntag, geklagt und beim Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekommen.
Arbeitsfreien Sonntag verteidigen
"Dem Versuch von Amazon dieses Urteil beim Bundesverwaltungsgericht zu kippen und die Sonntagsarbeit durch die Hintertür einzuführen, hat jetzt das höchste Gericht einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil ist eine deftige Ohrfeige für den Onlinehändler", so Eirich.
Auch 1700 Jahre nach dem kaiserlichen Edikt, das den Sonntag als Feiertag deklariert, habe das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Recht auf einen arbeitsfreien Sonntag, wie es das Grundgesetz und das Arbeitsschutzgesetz vorgibt, erneut gestärkt. "Dennoch müssen wir weiterhin wachsam sein und den arbeitsfreien Sonntag verteidigen", betont der Bundespräses Eirich.