KAB Diözesanverband Osnabrück
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

KAB Diözesanverband Osnabrück

KAB zum 1. Mai: Stoppt die Armutsfalle Minijob!


Bild: Pixabay
Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem in der Lieferdienstbranche, im Hotel- und Gaststättengewerbe und anderen Dienstleistungsbereichen sitzen auf Dauer in der Armutsfalle. Trotz Vollzeitarbeit und 45 Versicherungsjahren bleiben diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur Einkommen unter der Armutsgrenze und am Ende eine Armutsrente.

Minijobs verdrängen reguläre Beschäftigungsverhältnisse!

Die geplante Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro führt zur Ausweitung der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich und zwangsläufig zu steigender Armut besonders unter Frauen. Über 60 Prozent der in Minijobs Beschäftigten sind Frauen. Schon heute verdrängen Minijobs allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen.

Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro!

Wir fordern die Bundesregierung auf, dass Beschäftigungen ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig sind. Die Beitragspflicht muss vom Arbeitgeber vollständig übernommen werden. Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro kann nur ein erster Schritt sein. Wir fordern einen armutsfesten Mindestlohn von 14,09 Euro, der sich mit 60 Prozent des Bruttodurchschnittseinkommen an der EU-Armutsdefinition orientiert. Versuchen der Arbeitgeber, Mindestlohnregelungen auszuhebeln, muss die Bundesregierung entschieden entgegentreten. In den aktuellen Krisen müssen untere Einkommensgruppen bei den Energiekosten entlastet werden! Auch dürfen die sozialpolitischen Projekte Bürgergeld und Kindergrundsicherung sowie eine engagierte Nachhaltigkeitspolitik nicht der Aufrüstung geopfert werden!

Untere Einkommen bei Energiekosten entlasten!

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