Pressemitteilung Gesetzlichen Mindestlohn spürbar anpassen Niedriglöhne verhindern / Zu geringer Mindestlohn verstärkt Armut
Klaus Mendrina sozialpolitischer Sprecher der KAB Der Diözesanverband Osnabrück der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) begrüßt die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dass „die Mindestlohnkommission noch im Juni eine Erhöhung vorschlagen“ wird. Er geht dabei „angesichts der guten wirtschaftlichen Lage“ von einer „kräftigen Erhöhung“ aus.
Seit mehr als zwölf Jahren setzt sich die KAB für eine Armut verhindernde Lohnuntergrenze ein. „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war ein wichtiger Schritt hin zu Mindesterwerbseinkommen in Deutschland. Als Instrument zur Festlegung einer Lohnuntergrenze hat sich der gesetzliche Mindestlohn inzwischen etabliert. Eine erste - aus unserer Sicht unzureichende - Anpassung ist 2017 erfolgt. Die KAB hat sich in der Vergangenheit bei den Überlegungen zum Mindestlohn bereits schon früher für einen höheren Betrag starkgemacht“, so Klaus Mendrina, der sozialpolitische Sprecher des Verbandes.
Menschenwürdige Arbeit ist die Grundlage einer guten Wirtschaft und einer solidarischen Gesellschaft. Dies gilt für alle Formen menschlicher Arbeit, sei es nun die für die Gesellschaft geleistete Arbeit (Ehrenamt) sowie die Erziehungs- und Pflegearbeit, die einer stärkeren gesellschaftlichen Anerkennung bedürfen oder die Erwerbsarbeit mit einer fairen Bezahlung.
Grundlage für die Festlegung des Mindestlohns sollte die Orientierung am Durchschnittseinkommen sein. Auf Basis vorliegender Zahlen durch das Statistische Bundesamt soll der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Durchschnittslohns betragen. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst lag 2016 bei 3.702 Euro. 60 Prozent davon betragen danach ca. 2220 Euro.
Deshalb fordert die KAB eine deutliche Anhebung des Mindestlohns auf 13,44 Euro pro Stunde und auch, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eingeführt bzw. weiterentwickelt wird.
Klaus Mendrina weiter: „Trotz guter wirtschaftlicher Lage müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mit einem Mindestlohn auskommen, der unterhalb der Armutsgrenze liegt. Ein Mindestlohn, der eine wirkliche sozioökonomische Existenzsicherung auf Grundlage von Erwerbseinkommen für unterschiedliche Haushalstypen sicherstellen wollte und der der zu befürchtenden Altersarmut entgegenwirkt, müsste wohl noch deutlich höher angesetzt werden.“