KAB Bremen kritisiert Senatsbeschluss zu Sonntagsöffnungen!
Presse-Info vom 7. Februar 2024
KAB kritisiert Senatsbeschluss zu Sonntagsöffnungen
Seit Jahren streitet die KAB für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Nach einer Umfrage mehrerer Meinungsforschungsinstitute lehnen 53 % der Befragten, ebenso wie die KAB, eine Lockerung des Verbotes der Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Gleichwohl hat der Bremer Senat auch für das Jahr 2024 wieder großzügige Ausnahmeregelungen für Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen.
Nach den Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest hat der Senat per Verordnung Sonntagsöffnungen von Veranstaltungen genehmigt, wie z.B. das Kinderfest in Vegesack, die Dorffeste in Findorff und Oslebshausen, das Weinfest in Borgfeld, die Gewerbeschau und die Messe Weser Art in Osterholz. Da es sich nur um ortsteilbezogene Events ohne besondere wirtschaftliche oder touristische Bedeutung handelt, die eine Ausnahme vom Sonntagsverkaufsverbot rechtfertigen, lehnt die KAB diese Events ab. Für eine Sonntagsöffnung rechtfertigt somit lediglich die Osterwiese, La Strada, das Vegefest sowie der Freimarkt.
Die KAB erwartet vom Senat, dass er offensiv das grundgesetzlich verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gewährleistet, in dem rechtlich mögliche Ausnahmen restriktiv gehandhabt werden. Wir erinnern nochmals daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26. 11. 2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich heraufgesetzt hat.
Angelika Albers Bernhard Siepker
Bezirksvorsitzende Bezirksvorsitzender
V.i.s.d.P. ; Bernhard Siepker Mobil 0152 23 64 64 10