Der Schutz des Sonntags ist keine Verhandlungssache, sondern im Grundgesetzt verankert
Pressemitteilung der KAB in Niedersachsen
Der Niedersächsische Landtag befasst sich derzeit mit dem Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz (NLöffVZG). Die aktuelle Fassung des Gesetzes ist nicht verfassungskonform und muss nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht sowie u.a. das Verwaltungsgericht in Hannover haben in ihren Urteilen deutlich gemacht, dass der Sonntagsschutz über den wirtschaftlichen Interessen steht. Daher lehnt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Niedersachsen die im Gesetzentwurf des Sozialministeriums vorgesehene Ausweitung der Sonntagsöffnungen entschieden ab. „Wenn nun über fünf anlassbezogene Sonntagsöffnungen im Jahr gesprochen wird, zeigt dies auf, dass weder die Wirtschaft noch die Politik die Bedeutung der Anlassbezogenheit erkannt haben“, stellt Franz-Josef Strunk, Diözeseanleiter der KAB in Osnabrück, verärgert fest.
Der Artikel 140 des Grundgesetzes schützt die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung. So darf nur in Ausnahmen am Sonntag gearbeitet werden. Deshalb muss es für eine Sonntagsöffnung einen gewichtigen Anlass geben, zu dem mehr Menschen kommen und als zu einem verkaufsoffenen Sonntag. „Wenn man sich die Urteile der Verwaltungsgerichte anschaut, ist zu bezweifeln, dass eine Stadt oder Gemeinde überhaupt vier Anlässe findet, die einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihr verfassungsmäßiges Recht auf einen besonders geschützten Sonntag zu ermöglichen, ohne dass dieser Grundsatz von Verwaltungsgerichten jedes Mal erneut bestätigt werden muss “, so Strunk weiter.
Durch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, ist der Sonntag der einzige Tag, an dem die meisten Menschen gleichzeitig freihaben. Er macht die Menschen frei, um zu genießen, zu spielen, zu reden, das Gemeinschafts- und Familienleben zu pflegen, Gottesdienste und Feste zu feiern. Der Zeittakt der Wirtschaft und die geplante und verplante Zeit der Arbeit hat eine sinnvolle Grenze: den Sonntag!