Bezirksverband Bremen - Pressemitteilung vom 21 Januar 2021
Die KAB fordert von Unternehmen großzügige Home-Office-Regelungen und vom Gesetzgeber schnelle Anpassung der Arbeitnehmerschutzvorschriften
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefs der Bundesländer am 19. Januar u.a. eine weitere Reduzierung von relevanten Kontakten im beruflichen Bereich beschlossen. „Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.“ Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden.
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) begrüßt die geplante Verordnung und fordert die Arbeitgeber in Bremen zu großzügigen Home-Office-Regelungen für ihre Beschäftigten auf. „Die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office kann wesentlich dazu beitragen, Kontakte zu beschränken und damit das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen. Der Arbeitsplatz steht als Infektionsherd an dritter Stelle, wie das Robert-Koch-Institut ermittelt hat.
Zur Förderung von Home-Office-Beschäftigung ist nach Auffassung der Gewerkschaft DHV der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Die DHV vertritt 1,2 Millionen Mitgliedsunternehmen und rund zehn Millionen Versicherten und ist damit die größte gesetzliche Berufsgenossenschaft. Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten, bewegen sich zum Teil in einer rechtlichen Grauzone. „Bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette oder zur Küche besteht im Home-Office kein Unfallversicherungsschutz. Auch wer seine Kinder zur Schule oder in die Kita bringt, um in Ruhe im Home-Office arbeiten zu können, ist bei Wegeunfälle nicht versichert. Auch die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist im Home-Office noch nicht ausreichend gewährleistet. Es muss sichergestellt werden, dass auch im Home-Office die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben eingehalten wird. Es reicht daher nicht, wenn der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Home-Office-Beschäftigung verpflichtet. Er muss auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und dies schnellstens.“
V.i.s.d.P. ; Bernhard Siepker