KAB Diözesanverband Osnabrück
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

KAB Diözesanverband Osnabrück

Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund - Bundesverwaltungsgericht stärkt den Sonntagsschutz

Pressemitteilung 19. Mai 2017


KAB in NDS
Die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen haben in letzter Zeit viele, von den Kommunen genehmigte, Sonntagsöffnungen zurückgenommen. Sie machten deutlich, dass die aktuelle Gesetzgebung verfassungswidrig ist und gegen den Artikel 140 des Grundgesetzes verstößt. Es muss ein klarer Sachgrund vorliegen, um an Sonn- und Feiertagen öffnen zu können.
In einem aktuellen Urteil vom 17. Mai 2017 bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht den Sonntagsschutz. „Als Sachgrund reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft nicht aus. Ein darüberhinausgehendes öffentliches Interesse muss hinreichend gewichtig sein, um die konkret beabsichtigte Ladenöffnung in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen.“ so äußert sich das Bundesverwaltungsgericht am 17.05.17 in einer Pressemitteilung.
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung in Niedersachsen (KAB) begrüßt das Urteil. „Wieder einmal wird deutlich, dass das Grundgesetz beim Sonntagsschutz keine Kompromisse zwischen Einzelhandel und Politik vorsieht. Der Schutz des Sonntags wiegt schwerer, als das Verkaufsinteresse des Einzelhandels. Dieses Urteil macht deutlich, dass viele Kommunalverwaltungen und Bürgermeister*Innen, die die Interessen des Einzelhandels in den Mittelpunkt stellen, gegen das Grundgesetz verstoßen. Dabei wäre es die Aufgabe der genehmigenden Behörden, die Verfassung und die aktuelle Rechtsprechung umzusetzen.“ so Frederick Heidenreich, KAB-Sekretär und Sprecher der KAB in Niedersachsen.
Die KAB weist auch darauf hin, dass der aktuelle Entwurf des Niedersächsischen Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz (NLöffVZG) keine Verfassungskonformität herstellt und eine zu erwartende Rechtssicherheit weiterhin ausbleibt. Daher fordert die KAB die Kommunal- und Landespolitik auf, den im Grundgesetz verankerten Schutz des Sonntages ernst zu nehmen. Es ist an der Zeit, ein NLöffVZG zu entwickeln, das im Einklang mit den klaren Vorgaben des Grundgesetzes steht.

Hintergrund: Der Artikel 140 des Grundgesetzes schützt die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung. So darf nur in Ausnahmen am Sonntag gearbeitet werden. Deshalb muss es für eine Sonntagsöffnung einen gewichtigen Anlass geben, zu dem mehr Menschen kommen als zu einem verkaufsoffenen Sonntag. Nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes sowie des hannoverschen Verwaltungsgerichtes zur Sonntagsöffnung ist eine Reform des niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes notwendig. Die KAB in Niedersachsen setzt sich schon seit Jahren für den Erhalt des freien Sonntags ein. Sie engagiert sich in der Landesallianz für den freien Sonntag in Niedersachsen - einem breiten gesellschaftlichen Bündnis aus kirchlichen Verbänden, dem Landessportbund und der Gewerkschaft ver.di. Dabei stehen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Mittelpunkt, denn jedes offene Geschäft am Sonntag bedeutet, dass die Angestellten in diesem Geschäft keine Zeit mit Freunden und der Familie verbringen können.

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