Bundesministerium würdigt Arbeit der KAB
Christian Bindl, Sprecher der Bundeskommission der Betriebsseelsorge aus dem Diözesanverband München-Freising, Alois Gell, ehemaliger Diözesansekretär aus dem Diözesanverband Passau und Joachim Kühner, Regionalsekretär aus dem Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart werden in ihrer kommenden fünfjährigen Amtszeit wichtige Arbeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts leisten.
Das Bundesarbeitsgericht ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts ist die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie die Fortbildung des Rechts in den Bereichen, in denen der Gesetzgeber unbewusst keine abschließenden Regelungen geschaffen oder die nähere Ausgestaltung des Rechts bewusst den Gerichten überlassen hat.
„Die Berufung von gleich drei ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes zeigt deutlich die Kompetenz und Wichtigkeit, die der KAB auf diesem Arbeitsfeld zugestanden wird“, freut sich KAB Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann über die Berufungen. „In vielen Branchen wird infolge der Digitalisierung der Druck auf die Arbeitnehmer*innen wachsen. Flexiblere Anforderungen und neu entstehende Arbeitsfelder werden a-typische Arbeitsverhältnisse begünstigen“, so Luttmer-Bensmann. „Dieses Szenario wird natürlich auch Einfluss auf unser Arbeitsrecht haben und umso wichtiger ist es, dass die KAB über die Berufung dieser ehrenamtlichen Richter Einfluss auf die Rechtsprechung haben wird“.