Kein Freifahrtsschein für vier Sonntagsöffnungen im Jahr - KAB begrüßt Begrenzung auf vier Sonntage und verweist auf den Anlassbezug
Pressemitteilung 28. Juni 2017
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) begrüßt den Entschließungsantrag der Bürgernahen zum verkaufsoffenen Sonntag, der vom Rat der Stadt Lingen (Ems) verabschiedet wurde. „Wir freuen uns, dass der Einsatz für den Sonntagsschutz erste Früchte zeigt,“ so Claudia Burrichter Diözeseanleitung der KAB Osnabrück. „die vier Sonntag sind, wie es auch der Entschließungsantrag aufzeigt, kein Freifahrtsschein zur Öffnung. Nur wenn ein dem Anlassgerechter Sachgrund vorliegt, darf eine Öffnung erfolgen. Dies bedeutet für viele Städte und Gemeinden, dass die Öffnung an vier Sonntagen nicht möglich sein wird“, so Burrichter weiter.
In der Vergangenheit hat die KAB immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden die Genehmigungen für eine Sonntagsöffnung erteilen. Das Amt habe zu prüfen, ob die aktuelle Rechtsprechung beachtet werde. Entspricht ein Antrag zur Sonntagsöffnung, dem im Grundgesetz Artikel 140 verankerten Sonntagsschutz, in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung, darf eine Sonntagsöffnung erfolgen. Eigentlich sorgen Gesetze für Rechtssi-cherheit, da jedoch das Niedersächsische Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten Gesetzt (NLöffVZG) verfassungswidrig ist, kann dieses nicht mehr von den Ordnungsämtern zurate gezogen werden. Oft scheint es so, dass Sonntagsöffnungen ohne genaue Prüfung genehmigt werden. Anders lässt sich nicht erklären, dass fast alle vor Gericht gebrachten Genehmigungen zur Sonntagsöffnungen von den Verwaltungsgerichten zurückgenommen werden.
Der arbeitsfreie Sonntag ist ein Grundrecht. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil erneut deutlich gemacht, dass Kompromisse zwischen Gewerbetreibenden und Politik nicht vorgesehen sind. Daher werden auch die eingeforderten „runden Tische“ keinen Vorteil bringen, wenn die Kommunalpolitik die Verfassung der Bundesrepublik ernst nimmt.
Die KAB wird auch weiterhin die Sonntagsöffnungen im Blick haben und sich mit Ver.di eng ab-stimmen, solange die Kommunalpolitik und die Ordnungsämter, ihrer Pflicht nicht nachkommen. Claudia Burrichter weist darauf hin: Häufig wird uns gesagt, vier Sonntagsöffnungen sind nicht viel. Doch wird nicht daran gedacht, dass es sich um vier Sonntage pro politischer Gemeinde handelt. Somit kann man, wenn man es darauf anlegt, fast an jeden Sonntag in Niedersachen einkaufen. Wenn das Sonntagsshopping normal geworden ist, wird auch die Industrie fordern, dass am Sonn-tag produziert werden darf. Dann werden wir einen Sonntag erleben, an dem die Geschäfte, Schulen, Ämter und Fabriken offen haben. Wer hat dann noch Zeit für sich, für Familie, Ehrenamt und Politik?“