KAB Diözesanverband Osnabrück
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

KAB Diözesanverband Osnabrück

Pressemitteilung - Arbeitnehmern muss die Mobile Arbeit ermöglicht werden

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung fordert schnelle Umsetzung und eine Anpassung der Arbeitnehmerschutzvorschriften

Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefs der Bundesländer am 19. Januar u.a. eine weitere Reduzierung von relevanten Kontakten im beruflichen Bereich beschlossen. „Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen." Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit, reduziert werden.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) begrüßt die geplante Verordnung und fordert die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, ihren Mitarbeitern überall, wo es möglich ist, ein Mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Die Möglichkeit zur Mobilen Arbeit von zu Hause aus kann wesentlich dazu beitragen, Kontakte zu beschränken und damit das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen. Zudem kann so auch eine Betreuung der Kinder gewährleistet werden, die aufgrund der Schließung von Schulen und Kindergärten auch zu Hause bleiben müssen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Home-Office oder Mobiles Arbeiten praktizieren, bewegen sich zum Teil in einer rechtlichen Grauzone. „Viele Fragestellungen sind nicht abschließend geklärt und die aktuelle Rechtsprechung in den Bereichen sind unzureichend“, so Klaus Mendrina, sozialpolitischer Sprecher der KAB im Bistum Osnabrück. Er weist darauf hin, dass im Home-Office und beim Mobilen Arbeiten Arbeits- und Wegeunfälle nicht klar definiert sind und somit oft nicht von der Berufsgenossenschaft abgedeckt werden. Zudem werden die Mehrkosten für Strom, Heizung, die technische Ausstattung und Arbeitsmaterial, wie z.B. Toner oder Papier, häufig nicht erstattet. Zudem seien manche Regeln bezüglich des Unfallversicherungsschutz von Arbeitnehmern im Home-Office oder beim Mobilen Arbeiten, wie zum Beispiel Wegeunfälle, unzureichend und zum Teil weltfremd geregelt.

„Es reicht daher nicht, wenn der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Home-Office und Mobilem Arbeiten verpflichtet. Er muss auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und dies schnellstens", so Mendrina.

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