Die Grundrente ist da!
Was ist die Grundrente?
Sie ist weder eine neue Rentenart noch eine eigenständige Leistung, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente.
Sie ist keine Pauschale, sondern wird zu jeder Rente individuell berechnet. Grundlage ist der jeweilige Versicherungsverlauf. Den Zuschlag gibt es zu Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Renten für Hinterbliebene.
Wie bekomme ich diesen Zuschlag?
Um die Leistung zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft von sich aus, wer Anspruch auf den Rentenzuschlag hat. Jeder Anspruchsberechtigte erhält automatisch einen Bescheid.
Bis Ende 2022 sollen alle Rentner:innen ihren Bescheid über die Grundrente erhalten haben.
Bekomme auch ich den Zuschlag?
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, hat Anspruch auf den Zuschlag.
Grundrentenzeiten sind im Wesentlichen Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen und sogenannten Anrechnungszeiten mit Ausnahme von Zeiten für Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt. Freiwillige Beiträge sind auch keine Grundrenten relevante Zeiten. Es gibt eine Untergrenze und Obergrenze, sie beträgt 30 und 80 vom jeweiligen Durchschnittsverdienst.
Kontrolliert das jemand für mich?
Ja wir! Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) ist Sozial- und Berufsverband, der seine Mitglieder in Arbeits- und sozialrechtlichen Fragen beraten und vertreten darf. Wenn unsere Mitglieder Fragen oder Probleme zu Themen im Arbeits- und Sozialrecht, haben unterstützen wir sie.
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