KAB Diözesanverband Osnabrück
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

KAB Diözesanverband Osnabrück

Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro


Foto: Rabbe, www.kab.de
Auf Antrag des KAB-Diözesanverbandes Augsburg stimmten die Delegierten einer Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu. So soll nach Meinung der KAB „die Beitragspflicht zuerst vollständig zu Lasten des Arbeitsgebers gehen und wird dann bis zur Schwelle von derzeit 1300 Euro (ab Oktober 2022 1600 Euro) so abgeschmolzen, dass sie danach wie in den Normalarbeitsverhältnissen paritätisch aufgeteilt wird“.

Schon heute müssten Arbeitgeber den Großteil der Abgaben für 450-Euro-Minijobs tragen. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Die betroffenen 450-Euro-Minijobber zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zusammen mit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale abführt.

Mini-Löhne bei Mini-Jobs

In geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel Frauen angestellt. In Kombination mit dem Ehegattensplitting führen diese Mini-Jobs zu einer Armuts- und Teilzeitfalle für Frauen, so die Begründung der KAB Augsburg. Zudem erhalten drei von vier Mini-JobberInnen lediglich einen Stundenlohn von unter 12 Euro. Zudem werden Sozialrechte im Bereich der Mini-Jobs permanent beschnitten. Oft werde die gesetzlich zustehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (46 Prozent) oder der bezahlte Urlaub (33 Prozent) nicht gewährt. Betriebsräte, Arbeitsverträge und Arbeitsmaterialien sind besonders bei Lieferdienstplattformen die Ausnahme.

Mit der anstehenden Erhöhung der Minijob-Grenze auf 520 Euro werde dieser Niedriglohnbereich ausgeweitet, befürchtet die KAB. Einer aktuellen Studie zufolge verdrängen Minijobs schon heute allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen.

« zurück