KAB ruft bundesweit zum Kaufverzicht am 24. Dezember auf
Köln. 7. Nov. 2017. "Der Heilige Abend darf nicht zum Anlass genommen werden , den Angestellten im Handel das wohl verdiente Weihnachtsfest zu verderben", erklärt Maria Etl, Bundesvorsitzende der KAB Deutschlands. Der katholische Sozialverband ruft seine Mitglieder auf, am Sonntag, dem 24. Dezember, nicht nur nicht einzukaufen, sondern sich in den örtlichen Vereinen gemeinsam gegen Ladenöffnungen am Heiligen Abend auszusprechen.
Eine zeitlich befristete Öffnung an Heiligabend ist in einzelnen Bundesländern wie etwa in Nordrhein-Westfalen zulässig, sofern vor allem Lebens- und Genussmittel im Angebot sind. Ebenfalls unterschiedlich sind die möglichen Öffnungszeiten in den Bundesländern. Die KAB befürchtet, dass viele Kommunen in den Bundesländern die unterschiedlichen Regelungen zum Sonntagsschutz ausnutzen werden.
Forderung nach stressfreiem Weihnachtsfest
Mit einer Brief-Aktion an die Einzelhändler durch die über tausend Basisgruppen der KAB will sich der katholische Sozialverband bundesweit aktiv für einen arbeitsfreien Heiligen Abend in diesem Jahr einbringen. Die Vereine vor Ort sollen dafür gezielt auf Einzelhandelsgeschäfte in ihrem Ort zugehen und diese auffordern, ihre Geschäfte an diesem Tag geschlossen zu halten. Damit unterstützt die KAB die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die die Verbraucher ebenfalls zum Kaufverzicht am Heiligen Abend in diesem Jahr aufgerufen hat. "Die Einzelhandelsbeschäftigten wollen sich wie jeder andere auf das Weihnachtsfest vorbereiten und gemeinsam mit ihren Familien feiern. Wenn Heiligabend dieses Jahr ein Sonntag ist, ist die Überlegung, gerade an diesem Tag die Sonntagöffnungszeiten anwenden zu wollen, unglaublich zynisch", sagte Stefanie Nutzenberger, verantwortlich für den Bereich Handel im Verdi-Bundesvorstand.
KAB-Bundesvorsitzende Maria Etl appellierte daher auch an die Geschäftsinhaber im Einzelhandel, die Belange der meist beschäftigten Frauen und Mütter stärker zu berücksichtigen und ihnen ein stressfreies Weihnachtsfest zu bescheren. Etl verweist auf den Discounter Aldi, der sich klar gegen eine Sonntagsöffnung am Heiligen Abend ausgesprochen hat. Laut dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen wollen zwanzig Prozent der Geschäfte in NRW am Heiligen Abend öffnen.
Die KAB Diözesanverband Osnabrück unterstützt das Anliegen der KAB Bundesebene.
In Niedersachen stehen die Adventssonntage unter einem besonderen Schutz, verkaufsoffene Sonntage dürfen in dieser Zeit nicht genehmigt werden. Dennoch dürfen Lebensmittelgeschäfte, deren Verkaufsfläche 800 m² nicht übersteigt, für drei Stunden öffnen. Öffnen dürfen auch Apotheken Tankstellen, Bäckereien und andere Geschäfte die Waren des täglichen Kleinbedarfs verkaufen.
Weihnachten ist das Fest der Ruhe und Besinnung. Dies gilt auch für die Mitarbeiter*innen im Einzelhandel.
Daher bitten wir euch geht am Heiligabend nicht einkaufen.
Der Sonntag ist ein besonderer Tag mit einer besonderen Prägung, die es zu erhalten gilt. Daher bitten wir euch an Sonntagen nicht einkaufen zu gehen.