Wahlaufruf zur MAV Wahl
Bildquelle Christine Schmidt pixabay.de Liebe Kolleg*innen und Leitungsverantwortliche,
im März 2020 finden zum 9. Mal zeitgleich in den kirchlichen und karitativen Einrichtungen im Bistum Osnabrück Wahlen zur Mitarbeitervertretung statt. Es ist sehr wichtig, dass Mitarbeiter*innen aktiv an den Entscheidungen und Entwicklungen innerhalb Ihrer Einrichtungen mitwirken und sich einbringen können.
In allen Bereichen ist die (Arbeits-)Welt in einem starken Wandel. Digitalisierung, Fachkräftemangel, Weggang der geburtenstarken Jahrgänge, Klimaschutz und viele andere Herausforderungen müssen gemeinsam bewältigt werden.
Dies gelingt meist nur, wenn eine starke Mitarbeitervertretung und eine starke Einrichtungsleitung sich gemeinsam verständigen und gemeinsam die Entwicklung der Einrichtung gestalten.
Das eigenständige kirchliche Arbeitsrecht, auch „Dritter Weg“ genannt, gibt uns viele Möglichkeiten, die kommenden Herausforderungen im Einvernehmen von Belegschaft und Einrichtungsleitung zu meistern. Hierzu müssen aber auch die Möglichkeiten und Instrumente des Dritten Weges genutzt werden.
Daher ruft die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Diözesanverband Osnabrück die Kolleg*innen im kirchlichen Dienst dazu auf, sich an der MAV-Wahl zu beteiligen. Die Beteiligung beschränkt sich aber nicht nur auf das Wählen. In vielen Einrichtungen und Kirchengemeinden gibt es leider bislang noch keine MAV. Bitte nutzen Sie Ihre Chance und stellen Sie eine MAV auf.
Hierbei werden Sie auch unterstützt durch die DIAG MAV. (www.diag-mav-os.de)
Als Berufsverband stellen wir immer wieder fest, dass Kolleg*innen die wir bei Arbeitsrechtsangelegenheiten vertreten, immer mehr Unterstützung erfahren, wenn die Einrichtung und/oder die Kirchengemeinde eine MAV vorweist.
Nutzen Sie diese Chance und beteiligen Sie sich! Damit Ihre Arbeit, in Ihrem Sinne gestaltet wird.