Rente
Die drei Stufen des Rentenmodells
Stufe 1: Sockelrente
Die Sockelrente ist eine solidarische Bürgerversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft.
Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung
Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung ist beitragsorientiert. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten. Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge entscheiden über die spätere Rentenhöhe.
Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge
Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Die betriebliche Altersvorsorge muss zum Regelfall werden