Broschüre Elternwissen erschienen.
Münster. Eine komplett überarbeitete und erweiterte Neuauflage der Elternwissen-Ausgabe zum Thema JOBS ist mit Jahresbeginn 2021 erschienen.
Dürfen Kinder bestimmte Tätigkeiten gegen Bezahlung übernehmen? Was sagt der Jugendarbeitsschutz? Gilt der Mindestlohn auch für Kinder? Sind Influencer*innen Unternehmer*innen? Muss eine Bewerbung geschrieben werden?
Viele junge Menschen bessern ihr Taschengeld durch Jobben auf. So können sie eigenständig Kaufentscheidungen treffen, sich Wünsche erfüllen und Unternehmungen finanzieren. Hinzu kommt: Sie lernen Teamfähigkeit, Verlässlichkeit und Verantwortung zu übernehmen und erfahren, dass sie für Geld etwas tun müssen.
Doch es gibt je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen unterschiedliche Regeln, die es zu beachten gilt, damit Kinder geschützt und nicht ausgenutzt werden. Nicht jede Form von Arbeit oder Job ist für alle erlaubt. Einnahmen sind nur bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei und Arbeitszeiten sind begrenzt.
Eltern können Ratgeber für ihre Kinder sein und Hilfestellung bieten. Was es zu beachten gibt und wo weitere Informationen erhältlich sind, haben wir in der neu aufgelegten Broschüre Elternwissen zusammengetragen. So gelingt es, Kinder und Jugendliche sicher und legal mit den passenden Jobs zu eigenverantwortlichem Geldverdienen zu bringen.
Ein Ansichtsexemplar ist kostenfrei, Einzelexemplar 0,60 Euro, 10 Expl. 5 Euro, 25 Expl. 12 Euro, 50 Expl. 20 Euro, 100 Expl. 30 Euro, Komplettpaket (Ausgabe 1-24, soweit noch vorhanden) 10 Euro (jeweils zzgl. Versandkosten).
Alle Ausgaben stehen kostenfrei als PDF auf www.thema-jugend.de/publikationen/elternwissen zur Verfügung.
Bestellungen an:
Katholische Landesarbeitsgemeinschaft
Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.
Schillerstraße 44 a
48155 Münster
Telefon: 0251 54027
E-Mail:
www.thema-jugend.de