KAB Diözesanverband Osnabrück
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

KAB Diözesanverband Osnabrück

Verfassungskonformes und rechtssicheres Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz muss kommen - Landesallianz für den freien Sonntag fordert die Landesregierung auf, endlich für Klarheit zu sorgen.

Pressemitteilung der Landesallianz für den freien Sonntag in Niedersachsen Juni 2018

Die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen haben viele von den Kommunen genehmigte Sonntagsöffnungen zurückgenommen. Sie machten deutlich, dass die aktuelle Gesetzgebung nicht verfassungskonform ist und gegen den Artikel 140 des Grundgesetzes verstößt. Daher hat die große Koalition die Neuregelung des Niedersächsischen Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetzes (NLöffVZG) in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
„Eine eindeutige und verfassungskonforme gesetzliche Regelung muss endlich umgesetzt werden und für Klarheit sorgen. In dem jetzigen Chaos profitieren die Kommunen, die sich bewusst gegen die aktuelle Rechtsprechung stellen, und Akteure, die sich für die Einhaltung unserer Verfassung einsetzen, werden von Kommunen ausgebremst“, so Frederick Heidenreich, KAB-Sekretär in Osnabrück und Sprecher der „Landesallianz für den freien Sonntag“. Die Allianz beklagt die „Kurzsichtigkeit vieler Kommunen“, die die verkaufsoffenen Sonntage als einziges Mittel ansehen, den Einzelhandel zu stärken. Auch die Allianz setzt sich für belebte Fußgängerzonen und Ortskerne ein. Dies dürfe aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und des arbeitsfreien Sonntags geschehen. Die Allianz betont, dass sich der Einzelhandel nur vom Internet absetzen könne, wenn er das anbietet, was das Internet nicht kann, nämlich gute Beratung, Wertschätzung der Kunden und ein gutes Einkaufserlebnis. Dafür müssen sich Einzelhändler gemeinsam einsetzen und so die Regionen stärken.
Der Sonntag hat einen besonderen Stellenwert, er unterbricht den Alltag der Arbeitswoche. Für Christen ist der Sonntag der erste Tag der Woche, an dem man zur Ruhe kommen und körperlich wie geistlich neue Kraft schöpfen kann. Der sonntägliche Gottesdienst ist eine Möglichkeit, sich spirituell auf die neue Woche vorzubereiten. Es ist auch der Tag der Familien und Freundeskreise. Ein Tag an dem man gemeinsam Zeit verbringt, gemeinsam Hobbys nach geht, sich Ehrenamtlich engagiert und mannschaftssportlichen Aktivitäten nachgehen kann. Die Möglichkeit den arbeitsfreien Sonntags zu gestalten, ist daher in besonderer Weise zu schützen.
Wenn sich die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die einseitige Ausrichtung auf den Konsum so weiterentwickelt, wie die Allianz befürchtet, bleibt kein gemeinsamer freier Tag mehr. Der Sonntag würde zu einem normalen Werktag. Dies hätte negative Auswirkungen nicht nur auf Familien, sondern auch auf die gesamte Gesellschaft und das Gemeinwohl.
Die Landesallianz macht deutlich, dass der Entwurf des NLöffVZG der letzten Landesregierungen auch keine Verfassungskonformität hatte und keine Rechtssicherheit für die Kommunen hergestellt hätte. Daher fordert die Allianz die Kommunal- und Landespolitik auf, den im Grundgesetz verankerten Schutz des Sonntags ernst zu nehmen und ein Gesetz zu verabschieden, das im Einklang mit den klaren Vorgaben des Grundgesetzes steht. Nur so könne Rechtssicherheit hergestellt werden, mit der der Einzelhandel eine Basis erhält, auf der Konzepte zur Abgrenzung der Internetkonkurrenz entstehen können.

Hintergrund: Der Artikel 140 des Grundgesetzes schützt die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung. So darf nur in Ausnahmen am Sonntag gearbeitet werden. Deshalb muss es für eine Sonntagsöffnung einen gewichtigen Anlass geben, zu dem mehr Menschen kommen als zu einem verkaufsoffenen Sonntag.
In einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. Mai 2017 heißt es zudem: „Als Sachgrund reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft nicht aus. Ein darüber hinausgehendes öffentliches Interesse muss hinreichend gewichtig sein, um die konkret beabsichtigte Ladenöffnung in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen.“ Nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes sowie des hannoverschen Verwaltungsgerichtes zur Sonntagsöffnung ist eine Reform des niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes notwendig.
Die Landesallianz für den freien Sonntag in Niedersachsen ist ein breites gesellschaftliches Bündnis aus kirchlichen und sozial engagierten Verbänden, dem Landessportbund und der Gewerkschaft ver.di. Dabei stehen die Arbeitnehmer*innen im Mittelpunkt, denn jedes offene Geschäft am Sonntag bedeutet, dass die Angestellten dieses Geschäfts keine Zeit mit Freunden und der Familie verbringen können.

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