KAB Diözesanverband Osnabrück
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

KAB Diözesanverband Osnabrück

1700 Jahre freier Sonntag - Internationaler Gedenktag am 3. März

Am 3. März 321 hat der römische Kaiser Konstantin per Edikt den Sonntag zum wöchentlichen Ruhetag im Römischen Reich bestimmt. "Alle Richter, Stadtbewohner und Gewerbetreibende sollen am ehrwürdigen Tag der Sonne ruhen!" lautete die kaiserliche Verfügung an die jährlich am 3. März mit einem internationalen Gedenktag erinnert wird.

Die KAB nimmt diese Verfügung zum Anlass, um an die Bedeutung des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" zu erinnern, wie er im Artikel 140 des Grundgesetzes steht. Der Sonntagsschutz ist keine Selbstverständlichkeit. In Deutschland wurde Sonntagsarbeit erst 1892 mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes weitgehend verboten. Das Arbeitszeitgesetz definiert bis heute eine Vielzahl von Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit. Laut Statistischen Bundesamt waren 2019 mehr als 7 Millionen Arbeitnehmer gezwungen, mindestens an einen Sonn- oder Feiertag im Monat zu arbeiten, dass sind rund 25 Prozent aller Erwerbstätigen.

Es ist zu befürchten, dass die Sonn- und Feiertagsarbeit nach Ende der CoronaPandemie kurzfristig erneut zunehmen wird. Bereits nach Ende des letzten Lockdown wurden insbesondere aus dem Einzelhandel Forderungen nach zusätzlichen Sonntagsöffnungen zum Ausgleich der Umsatzverluste während der coronabedingten Ladenschließungen laut. Es ist zu erwarten, dass auch andere Branchen zum Ausgleich ihrer Produktions- und Umsatzausfälle auf Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit drängen werden.

Die Politik steht in der Verantwortung, die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen zu legalisieren und zu fördern

V.i.s.d.P. ; Bernhard Siepker


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